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Ausschlagung einer Erbschaft

Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.

Der vorläufige Erbe kann binnen einer Frist von 6 Wochen die Erbschaft ausschlagen, wenn er sie zuvor noch nicht angenommen hat.

Besonderheiten gelten, wenn ein Sachverhalt mit Auslandsberührung vorliegt. Dann ist die Ausschlagung der Erbschaft binnen einer Frist von 6 Monaten möglich, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Beginn der Frist für die Ausschlagung im Ausland aufhält.

Die Frist beginnt zu laufen, wenn der Erbe von dem Erbanfall und dem Berufungsgrund (gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge durch Testamentseinsetzung) positive Kenntnis erlangt.

Die Aussschlagung einer Erbschaft ist eine Willenserklärung, die entweder zur Niederschrift des Nachlaßgerichts oder diesem gegenüber in öffentlich beglaubigter Form erklärt werden muss.

Die Annahme und die Ausschlagung einer Erbschaft können sich immer nur auf die ganze Erbschaft beziehen und nicht nur auf einen Teil beschränken. Die Ausschlagung einer Erbschaft hat zur Folge, dass der Erbfall quasi rückwirkend als nicht eingetreten gilt. Dann fällt die Erbschaft demjenigen an, der Erbe wäre, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte. Im Gesetz finden sich die Bestimmungen zur Ausschlagung einer Erbschaft in den §§ 1942 ff Bürgerliches Gesetzbuch.

Als Inkassounternehmen bearbeiten wir auch Fälle mit Bezug zum Erbrecht, z. B. dann, wenn der vorläufige Erbe, der ansonsten auch die Schulden des Erblassers mit übernehmen würde, die Ausschlagung der Erbschaft erklärt.

Das Inkasso Glossar wurde mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können wir keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen, gleich aus welchem Rechtsgrund, übernehmen.
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