Auftraggeber
Die Bremer-Inkasso GmbH ist ein seriöses Inkassounternehmen in Bremen und erklärt Fachbegriffe aus dem Bereich Inkasso.
Als Auftraggeber bezeichnet man diejenige Vertragspartei, die einem anderen im Rahmen eines zwischen den Vertragsparteien geschlossenen Auftrags ein Geschäft zur unentgeltlichen Besorgung überträgt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung des Auftrags finden sich in den Paragraphen 662 bis 674 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Die andere Vertragspartei nennt das Gesetz Beauftragter. Der Auftraggeber ist berechtigt, dem Beauftragten Weisungen zur Ausführung des übertragenen Geschäfts zu erteilen. Das Auftragsrecht ist gekennzeichnet durch die Unentgeltlichkeit. Für den Auftraggeber besteht somit keine Pflicht zur Entlohung des Beauftragten. Allerdings ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Beauftragten diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die dieser zur Ausführung des Auftrags den Umständen nach für erforderlich halten darf.
Der Begriff “Auftraggeber” wird im allgemeinen Sprachgebrauch, aber auch in der deutschen Rechtssprache über das Auftragsrecht hinaus gebraucht. Dann benutzt man die Bezeichnung Auftraggeber für eine Vertragspartei, die einen anderen mit sonstigen Leistungen im Rahmen eines Dienstvertrags (z. B. Inkassoauftrag an ein Inkassounternehmen), Werkvertrags oder Maklervertrags betraut. Aber auch im Bauvertragsrecht kommt die Namensbezeichnung Auftraggeber und Auftragnehmer häufig zur Anwendung, so zum Beispiel in der VOB/B.
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