AGRAR TECHNIK (12/2016) www.agrartechnikonline.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB — drei Buchstaben, die es in sich haben und einen Unternehmer vor dem Totalverlust eigener Forderungen bewahren können.

“Kommt es bei einem Kunden zu einem Vertragsabschluss, freut man sich als Unternehmer über den neunen Auftrag…..”

 
 

exakt (12/2016) www.exakt-magazin.de

Abnahme ist “Pflicht”

Im Gespräch mit Bernd Drumann
Jeder Handwerker hat den Begriff “Abnahme” schon mal gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder so genau damit. Dies kann dazu führen, dass man im schlimmsten Fall (derzeit) keinen Anspruch auf die Bezahlung der Rechnung hat, Verzugszinsen verschenkt und auf den Kosten sitzen bleibt.

 
 

Submissions ANZEIGER (12/2016) www.submission.de

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Informationspflicht für Unternehmer ab 1.2.2017
Neuer gesetzlicher rahmen für die alternative Streitbeilegung. Anders als EU-Verordnungen müssen EU-Richtlinien grundsätzlich vom deutschen Gesetzgeber umgesetzt werden, bevor sie hierzulande gelten.

 
 

GaLaBau (12/2016) www.soll-galabau.de

Bremer Inkasso GmbH: Abschlagszahlungen helfen, die eigene Forderung zu sichern

Abschlagszahlungen sind bei Geschäften des täglichen Lebens so gut wie gar nicht zu finden, geht es dort doch meist um bereits fertiggestellte Gegenstände, für die der gesamte Kaufpreis bei Übergabe oder im Rahmen eines Zahlungsziels kurze Zeit später zur Zahlung fällig wird.
Bei Geschäften mit Handwerkern sind Abschlagszahlungen hingegen an der Tagesordnung.

 
 

weltderfertigung.de (12/2016) www.weltderfertigung.de

Gerichtsvollzieher heillos überlastet

GESETZGEBUNG VERFEHLT IHR ZIEL
Die Qualität eines Gesetzes bzw. seine Sinnhaftigkeit erschließen sich zumeist erst in der Praxis im Zuge seiner Anwendung, Umsetzung und der Beobachtung seiner Auswirkungen. Vor gut dreieinhalb Jahren, genauer am 1. Januar 2013, trat das „Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ (nachfolgend Reformgesetz genannt) in Kraft. Eine Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung war von vielen Rechtsdienstleistern dringend ……

 
 

GFF (11/2016) www.gff-magazin.de

Sicherheit für Handwerker

Abschlagszahlungen fordern
Der Handwerker ist bei Werkverträgen, auch größeren Umfangs, zur Vorleistung verpflichtet. Dadurch sind viele Handwerker finanziell stark gefordert und müssen zudem ein hohes finanzielles Risiko eingehen.

 
 

de – das Elektrohandwerk (11/2016) www.elektro.net

Recht auf Abschlagszahlungen besser nutzen

Forderungsmanagement optimieren
Auf einen Blick:
Für die Forderung nach einer Abschlagszahlung gibt es gewisse Voraussetzungen und Regeln, die es als Handwerker zu kennen und zu beachten gilt

Kommt es zu einem Zahlungsverzug bei Abschlagszahlungen kann es ratsam sein, Hilfestellung bei einem Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen zu suchen, um Forderungsverluste zu vermeiden

 
 

RTS Magazin (11/2016) www.rts-magazin.de

Wichtige Tipps zum Thema Leistungs-Abnahme

Jeder Handwerker hat den Begriff “Abnahme” schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung. Leider nimmt es aber nicht jeder damit so genau. Dass das aber dazu führen kann, dass man als Handwerker im schlimmsten Fall (derzeit) gar keinen Anspruch auf die Bezahlung der vielleicht schon vor Monaten ausgestellten Rechnung hat und nicht nur Verzugszinsen “verschenkt”, sondern auch auf den Kosten sitzen bleibt, wissen nur wenige.

 
 

elektro.net (11/2016) www.elektro.net

Recht auf Abschlagszahlung besser nutzen

Forderungsmanagement optimieren Handwerker sind bei Werkverträgen zur Vorleistung verpflichtet. Ihnen steht aber auch das Recht auf Abschlagszahlungen zu. Dieses wird noch viel zu wenig in Anspruch genommen. Die geltenden Regeln und die Voraussetzungen für Abschlagszahlungen sollte man als Handwerker kennen und nutzen.

 
 

STROMPRAXIS (11/2016) www.ew-online.de

Tipps zur Abnahme von Handwerksleistung

Die Abnahme einer Handwerksleistung ist die Voraussetzung für die Rechnungsstellung durch den Handwerker und für die Bezahlung. Sie ist eine Pflicht des Auftraggebers und kein freundliches Entgegenkommen. Der Beitrag erläutert Rechte und Pflichten rund um die Abnahme, die man als Handwerker kennen sollte.
Jeder Handwerker hat den Begriff ‘Abnahme’ schon gehört und viele wissen auch um seine Bedeutung.

 
 

TASPO (11/2016) www.taspo.de

Abschlagszahlungen helfen, eigene Forderung zu sichern

§ Handwerker sind bei Werkverträgen zur Vorleistung verpflichtet. Ihnen steht aber auch das Recht auf Abschlagszahlungen zu. allerdings gibt es für die Forderung nach einer Abschlagszahlung gewisse Voraussetzungen und Regeln, die es zu beachten gibt.

 
 

bauprofessor.de (11/2016) www.bauprofessor.de

Abschlagszahlungen: Voraussetzungen und Regeln, die es zu beachten gilt

Abschlagszahlungen sind bei Geschäften des täglichen Lebens so gut wie gar nicht zu finden, geht es dort doch meist um bereits fertiggestellte Gegenstände, für die der gesamte Kaufpreis bei Übergabe oder im Rahmen eines Zahlungsziels kurze Zeit später zur Zahlung fällig wird. Bei Geschäften mit Handwerkern sind Abschlagszahlungen hingegen an der Tagesordnung. Meist ist der Gegenstand, der Inhalt des abgeschlossenen Vertrages ist, erst noch herzustellen.

 
 

Inkasso-News:

25.04.2023 - 11:11

Ein „ABC“, das jedem Unternehmer geläufig sein sollte

BREMER INKASSO GmbH: Wesentliches kurz zusammengefasst -- Es gibt wichtige Begriffe und Stichtage, die bekannt sein ...
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Inkasso-Rechtsprechung:

AG Neustadt am Rügenberge – 80a M 1814/19

1) Für die Bestimmung der Einkommenshöhe der Unterhaltsberechtigten, die einer Nichtberücksichtigung zugrunde zu …

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Folge 1: Rechnungen anmahnen – aber richtig

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert …

Eindeutigkeit und Konsequenz – das A und O bei Mahnungen. Mahnungen gehören leider zum Geschäftsalltag. Wer weiß, wie man sie richtig formuliert und höflich und konsequent handelt, tut das Bestmögliche für einen erfolgreichen Forderungseinzug.

Bremer Inkasso GmbH

D-28259 Bremen
Leerkämpe 12

Tel. +49 421 84106-0
Fax +49 421 84106-21


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