Wirtschaftsauskünfte – muss man nicht einholen, sollte man aber

„Ich hätte es wissen können…!“ Diesen Ausspruch kann man politisch intellektuell kommentieren mit: ‚hätte, hätte – Fahrradkette‘ oder ihn einfach übersetzen mit: ‚dumm gelaufen!‘

Im Nachherein ist man meistens schlauer! Nicht wenige Kunden, die uns mit dem Einzug von Forderungen beauftragen, haben diese Erfahrung gemacht, machen müssen. Oft geht es dabei ins Besondere um Neukunden, denen man fast blind vertraut hat. Entweder wurde nur das in Aussicht gestellte Geschäft gesehen oder man wollte nicht so misstrauisch rüberkommen. So hat man alle Vorsicht über Bord geworfen, keine Vorkasse verlangt, geschweige denn, Wirtschaftsinformationen über den potentiellen Neukunden eingeholt.

Wirtschaftsauskünfte werden nicht jedem einfach so erteilt. Aber als Unternehmer hätte unser Mandant sein berechtigtes Interesse nachweisen können, welches Voraussetzung für eine Auskunftserteilung darstellt. Das berechtigte Interesse müssen die Unternehmen nach dem Bundesdatenschutzgesetz auch glaubhaft darlegen. Gründe, die zur Einholung von Auskünften berechtigen, können z. B. sein: Geschäftsanbahnungen, offene Forderungen, Bonitätsprüfung, Kreditanfragen etc.

Wir selbst nutzen die Möglichkeit solcher Abfragen z. B. für die Prüfung und Überwachung harter Negativdaten und Beobachtung der Entwicklung des Bonitätsindexes (Maßstab zur Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit: in der Regel geringer Wert – geringes Ausfallrisiko, hoher Wert – hohes Ausfallrisiko) während der Bearbeitung eines Inkassoauftrages, um unsere Mandanten, die rechtzeitig zu uns kommen, vor sinnlosen Maßnahmen und damit verbundenen Kosten zu bewahren.

Über viele Jahre haben wir diese Auskünfte von der Firma Creditreform bezogen. Seit etlichen Monaten sind wir nun zu unserer Schwesterfirma Bremer Wirtschaftsinformationen GmbH gewechselt. Diese erfüllt ebenso unsere hohen Qualitätsansprüche, stellt eine gute Alternative zum Marktführer dar und bietet darüber hinaus noch den einen oder anderen Mehrwert, der für die Beurteilung der Bonität von Bedeutung sein kann.

Ich kann es nur jedem Unternehmer ans Herz legen, bei Kunden, die man noch nicht kennt und einschätzen kann, Wirtschaftsauskünfte einzuholen. Eine hundertprozentige Sicherheit hat man nie, aber man kann durchaus auch vorher schon schlauer sein, und muss dann nicht ‚hätte‘ sagen.

Weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/Aktuelles/Wirtschaftsauskuenfte-sinvolle-Ergaenzung-zur-eigenen-Kundeneinschaetzung.html

 

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