Solidarität ist zumeist etwas Positives – sich miteinander verbünden, gemeinsam an einem Strang ziehen, sich unterstützen …. Gerade in besonderen Situationen hilft die Solidarität anderer, sich nicht alleine, nicht so hilflos zu fühlen. Das Gesetz dagegen sieht ‚Solidarität‘ eher nicht vor. Es besagt, dass grundsätzlich jede Person nur für die eigenen Handlungen haftet.
Bei ‚Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs‘ (§ 1357 BGB) sieht es dagegen, auch seitens des Gesetzgebers, etwas anders aus.
Tätigt ein Ehepartner eines verheirateten, nicht getrennt lebenden Paares ein sogenanntes Alltagsgeschäft/Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs, so wirkt dieses Geschäft in den meisten Fällen auch ohne die ausdrückliche Zustimmung oder gar Vollmacht des Partners zugleich sowohl für als auch gegen ihn. Das heißt, lässt einer der beiden Partner z. B. die Waschmaschine reparieren, die plötzlich ihren Dienst versagt, so profitiert der andere Partner einerseits von der reparierten Maschine, hat aber andererseits auch die Verpflichtung, dass die Reparaturrechnung bezahlt wird.
Spricht man von den Alltagsgeschäften/Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs, so ist hier der angemessenen Lebensbedarf gemeint, der von Familie zu Familie anders zu bewerten ist, da die durchschnittlichen Verbrauchsgewohnheiten zu betrachten sind. Und die sind in jeder Familie anders, der Bedarf ist jeweils ein anderer. Zu den genannten Alltagsgeschäften gehören z. B. Einkäufe, die im Zusammenhang mit Kleidung, Nahrung, Gesundheit, Wohnung oder Freizeit stehen. Es gehört aber z. B. auch der Abschluss von gängigen Versicherungen wie Kranken-, Sach- und Unfallversicherung dazu.
Leben Eheleute nicht getrennt, haften beide Ehepartner gegenseitig für die Verbindlichkeiten aus den oben genannten ‚Alltagsgeschäften‘.
Ich rate allen Unternehmern dringend, bereits bei einem Angebot, einer Auftragsbestätigung usw. die Namen beider Ehegatten zu erfragen, und auch beide gemeinsam anzuschreiben. Dann ist man auf der sicheren Seite bei solcher Art von Geschäften.
Sollte es trotz aller Umsicht (wie schriftliche Dokumentation aller Schritte) dennoch einmal zu Problemen kommen, sollte man nicht zu lange zögern und sich kompetenten Rat von einem Fachmann einholen. Und/oder diesen mit dem Einzug der Forderung beauftragen.
weitere Infos unter: https://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/fuer-viele-schulden-haften-ehepaare-gemeinsam.html