Man nehme das Thema ‚Inkasso‘ und die Aufmerksamkeit ist einem gewiss!

‚Inkasso‘ ist leider immer noch ein Wort, das von einigen wie ein Schimpfwort benutzt wird. Und gern wird auch immer noch das Bild der ‚Sonnenbrille tragenden Männer in Schwarz‘ bemüht. Unserer  Branche haftet ein negativ nebulöses Image an, was allzu gern einfach übernommen wird, ohne es zu hinterfragen. Wer sich dann doch mit einem Forderungseinzug an uns wendet, gibt uns aber, oft etwas verschämt zwar, zu verstehen, dass das einzige, was man bedaure, sei, dass man uns nicht schon früher beauftragt hat. Die Arbeitsrealität hat sich gegen die Vorurteile und Vorstellungen also durchsetzen bzw. sie hat überzeugen können. 

Wir stellen fest, dass falsche oder ungenügend vorhandene Informationen Ursache der nebulösen Vorstellungen über Inkasso sind. Dabei arbeitet das seriöse Inkassowesen nach Rechts-  und Gesetzesvorgaben, ist transparent und unterliegt in Deutschland dem Erlaubniszwang, muss behördlich registriert sein. Die Registrierung erfordert u.a. geordnete wirtschaftliche Verhältnisse und den Nachweis umfangreicher theoretischer und praktischer Sachkunde also auch vertiefte Rechtskenntnisse. Inkasso kann also nicht einfach mal eben jeder machen, der einen schnellen Euro verdienen will, wie vielfach angenommen wird. Wer als Inkassounternehmen hierzulande nicht unter www.rechtsdienstleistungsregister.de aufgeführt ist, arbeitet illegal!

Für jeden, der eine berechtigte Forderung hat, bei der sich der Schuldner in Zahlungsverzug befindet, ist eine Beauftragung eines Inkassobüros sinnvoll, egal, ob es sich um eine hohe oder niedrigere Forderung, um nur eine oder mehrere handelt. Allerdings kann man bezüglich der Konditionen der einzelnen Inkassounternehmen, ihrer Vorgehensweisen, Beauftragungsbedingungen (z.B. eine bestimmte Forderungs-Mindesthöhe) etc. keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Das sollte man vor der Beauftragung eines Unternehmens jeweils unbedingt erfragen. 

Um nicht bei einem ‚schwarzen Schaf‘, wie es sie in jeder Branche gibt, zu landen, und deren Existenz ich gar nicht leugnen kann und will, kann man beim BDIU unter www.inkasso.de/mitgliederliste nachsehen, ob das gewählte Unternehmen dort als Mitglied aufgeführt ist. Die Mitgliedschaft beim BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.) ist ein Qualitätssiegel für seriöses Inkasso und die Mitglieder unterliegen einer strengen Kontrolle. Auch das TÜV-Siegel ‚geprüftes Inkasso‘ ist ein Qualitätsmerkmal. Jedes seriöse Inkassounternehmen wird auf Nachfrage des Mandanten diesem die für ihn nötigen Auskünfte geben.

Schuldner reden gern von Drohungen ihnen gegenüber, oder erzählen, dass man sie unter Druck setzt. Auch uns wird ab und an von Schuldnern vorgeworfen, wir würden ihnen drohen oder sie unter Druck setzen. Doch was uns von den Schuldnern als solches vorgeworfen wird, entpuppt sich auf Nachhaken verbunden mit der Bitte, doch Beispiele zu nennen, lediglich als unser konsequentes Vorgehen, da wir als neutraler Mittler, anders als Gläubiger oder Schuldner, emotional weder eingebunden noch erpressbar sind.

Jeder, der eine berechtigte Forderung hat, bei der sich ein Schuldner in Zahlungsverzug befindet, kann und sollte sich rechtzeitig bei einem Rechtsdienstleister Hilfe holen, da dieser mit rechtlichem Know-how, Erfahrung, Respekt, innerhalb des gesetzlichen Rahmens und mit dem nötigen Abstand alles irgend Mögliche tun wird, um die Forderung zu realisieren. Der Gläubiger hat unterdes wieder Zeit und Mittel frei. Vielleicht ja auch für einen Kinobesuch, wenn die wahren ‚Sonnenbrille tragenden Männer in Schwarz‘ –  ‚Men in Black‘ – zu sehen sind.

weitere Informationen unter: http://www.bremer-inkasso.de/deutsch/aktuelles/furcht-vor-inkasso-unbegruendet.html

 

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