‚Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge‘ im BGB geregelt -– warum nur kompliziert, wenn es auch komplizierter geht?

Man möchte fast sagen, das gute alte Haustürwiderrufsgesetz gibt es nicht mehr, dafür aber jetzt im BGB Regelungen für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Daher hat aufgrund dieser Vorschriften ein Handwerker z. B. grundsätzlich einige Formalitäten zu erfüllen … Weiterlesen

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